Alle Informationen zur Beantragung der Niederlassungsprämie und das Antragsformular stehen ab sofort beim Landesamt für Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/hebammenniederlassungspraemie/ online zur Verfügung.
Wichtig: Die Niederlassungsprämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit beantragt werden . KollegInnen, die vor dem 1. September in die Freiberuflichkeit gestartet sind, erhalten keine Prämie.
Weitere Links dazu: https://www.stmgp.bayern.de/presse/huml-niederlassungspraemie-fuer-hebammen-startet-im-september-bayerns/
und: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-313/